Drohnen als Hilfsmittel für Betriebe

Berater erwartet weitere Expansion und viele Anwendungsgebiete

Der Markt für Drohnen im gewerblichen und privaten Bereich boomt, so der Beauftragte für Innovationen und Technologie bei der Handwerkskammer Karlsruhe, Klaus Günter. Nach Schätzungen nutzen bereits mehr als 400 deutsche Unternehmen Drohnen gewerblich. Diese Firmen können dadurch neue Dienstleistungen für Kunden anbieten oder sie setzen die Drohnen für den Eigenbedarf ein, um in bestehenden Geschäftsfeldern eine höhere Effizienz zu erreichen. Günter geht davon aus, dass die Anzahl gewerblich genutzter Dohnen in den nächsten Jahren weiter deutlich ansteigen wird.

In den vergangenen Jahren vollzog sich generell ein starker Wandel bei der Nutzung von Arbeitsmitteln. Wo früher das Maßband zur Vermessung im Baubereich verwendet wurde, sind heute optische Lasermessverfahren der Standard. Der nächste Schritt der Entwicklung auf Baustellen des Hoch- und Tiefbaus ist die Nutzung von kamerabestückten Drohnen. Die Bilder oder Videos der Drohnen werden mit Hilfe von Photogrammetrie-Bildmesssystemen digital ausgewertet. Mit dieser Technologie können alle Längen, Flächen und Volumina mit einer entsprechenden Software ermittelt werden.

Drohnen immer billiger

Weshalb sich das Vorgehen der Maßaufnahme verändert, hat viele Ursachen. Einerseits werden immer mehr einsetzbare Technologien marktreif und andererseits ist die Anschaffung der notwendigen Mittel immer erschwinglicher geworden. Mit dem Einsatz dieser digitalen Technologie kann eine hohe Zeit- und Ressourceneinsparung bei der Vermessung, Inspektion oder Ist-Zustands-Ermittlung von Baustellen, Gebäuden oder Anlagen erzielt werden. Der Einsatz von Drohnen ist vielfältig:

1. Mit einer photogrammetrischen Auswertung der Bilddaten kann die Topografie eines Geländes (Aerial Mapping-3D) schnell erfasst werden. Ebenso können Volumina für den Erdaushub oder Fundamentvolumina einfach und schnell bestimmt werden.

2. Gebäude- und Raumvermessungen – Indoor und Outdoor – können zur Aufmaß-Erstellung genutzt werden. Fehlende Maße und damit eine erneute Vermessung vor Ort werden unnötig. Die Maße können mit der Methode „Building Information Modeling“ (BIM) weiterverarbeitet werden.

3. Fassaden oder Dächer lassen sich schnell vermessen.Damit kann der Bedarf an Materialien für ein Angebot festgestellt werden. Der Aufbau von Gerüsten oder die Nutzung von Industriekletterern bei hohen Häusern entfällt.

4. Mit einer angebauten Wärmebildkamera können Gutachten zum Wärmeschutz an Gebäuden unterstützt werden.

5. Es können Inspektionen an Fassaden, Dächern und Kesseln durchgeführt werden, um Schäden zu erfassen und zu dokumentieren. Damit werden Schadengutachten oder Versicherungsdokumentationen schnell möglich.

6. Inspektionen von Überlandleitungen, Rohrleitungen, Strommasten, Windrädern, Staudämmen, Brücken, Schornsteinen, Industriedächern, Industrieanlagen und Kesseln sind einfacher möglich.

7. Drohnen werden sehr oft zur bildlichen Dokumentation beispielsweise für das Bautagebuch oder zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verwendet.

Drohnen erlauben Handwerkern, ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern. Mit ihrer Hilfe werden neue Angebote für den B2B-Bereich entwickelt sowie gleichzeitig die eigenen Prozesse optimiert und damit Kosten reduziert. Ein Beispiel dafür ist die Kosteneinsparung bei der Angebotserstellung im Baubereich, wo alle notwendigen Aufmaße oder Schadensbilder ohne den Aufbau eines Gerüstes oder der Gefährdung eines Mitarbeiters erfolgen können.

Führerscheine online erwerben

In Deutschland regelt die „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ die Nutzung von Drohnen. Darin wurden alle geltenden Vorschriften zusammengefasst und zusätzliche Übergangsregelungen festgelegt. Für die handwerkliche Anwendung gibt es den gut verständlichen Flyer „Die neue Drohnenverordnung“. Ein „kleiner Drohnenführerschein“ (EU-Kompetenznachweis A1/A3) kann mit einer Online-Prüfung erworben werden. Mit einem „großen Drohnenführerschein“ (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 Führerschein) können schwerere Drohnen näher am Menschen oder an Gebäude geflogen werden. Beide Drohnenführerscheine gelten maximal fünf Jahre.

Für weitere Informationen ist der Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Karlsruhe, Klaus Günter, der Ansprechpartner.
Telefon: 0721 / 1600-163.