Mehr als 19.300 Handwerksbetriebe

Herausforderung im Meister-Handwerk: Jeder fünfte Inhaber älter als 60 Jahre

Zum 31. Dezember 2019 waren im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe insgesamt 19.308 Handwerksbetriebe handwerklich tätig. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt stieg die Zahl damit um 236 Betriebe, wobei nach wie vor der größte Zuwachs im zulassungsfreien Handwerk zu konstatieren ist. Bei den zulassungspflichtigen Betrieben in der Anlage A der Handwerksrolle – hier ist ein Meisterabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation Voraussetzung für die selbstständige Ausübung des Handwerks – wurden im letzten Jahr 611 Eintragungen und 604 Löschungen durchgeführt. Der Betriebsbestand erhöhte sich leicht (plus sieben) auf 10.692 Handwerksbetriebe.

Viele Soloselbstständige
Viel Bewegung gab es im zulassungsfreien Sektor, insbesondere der Anlage B1. Bei 1.037 Eintragungen und 829 Löschungen erhöhte sich hier der Bestand auf 5.032 (ein Plus von 208 Betrieben). Viele dieser Betriebe werden von Soloselbstständigen geführt, teilweise nur im Nebenerwerb. Wie schon in den Vorjahren beschränkten sich die Zuwächse im zulassungsfreien Handwerk auf wenige, dafür aber kräftig wachsende Berufe. Diese gehören teilweise auch zu den zwölf Gewerken, die seit 2020 wieder zulassungspflichtig sind. Auch im handwerksähnlichen Sektor – der Anlage B 2 – nahm die Betriebszahl zu. Am Jahresende waren hier 3.580 Betriebe eingetragen, 21 mehr als 2018. Insgesamt sind im Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe mehr als 100.000 Menschen beschäftigt. Die Unternehmen erwirtschafteten einen Umsatz von circa 13,6 Milliarden Euro.

Meister-Betriebe meistern Anfangsprobleme oft besser
Die Bestandsdauer von Existenzgründungen im zulassungspflichtigen Handwerk gegenüber dem zulassungsfreien ist sehr unterschiedlich. Während im zulassungsfreien Handwerk nach fünf Jahren 60 Prozent der Existenzgründer wieder aus der Rolle gelöscht wurden, sind im Meister-Handwerk nach fünf Jahren immer noch zwei Drittel der Betriebe am Markt tätig. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken ist zu erwarten, dass aufgrund der umfassenden Qualifizierung mehr Betriebe die schwierigen Anfangsjahre überstehen und damit langfristig erfolgreich agieren können. Auch zusätzliche und neue Arbeits- und Ausbildungsplätze sollten so entstehen.

Altersstruktur wirft Fragen auf
Wirft man einen Blick auf die Altersstruktur im zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A, sieht man, dass über 20 Prozent der eingetragenen Meisterinnen und Meister das 60. Lebensjahr erreicht haben. Damit stellen sich für jeden fünften Betrieb in den nächsten Jahren fundamentale Fragen: Wer übernimmt die Firma, welchen Wert hat das Unternehmen, soll der Betrieb extern oder intern weitergegeben werden oder ist eine Betriebsaufgabe notwendig?

Info
Der Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe umfasst die vier Landkreise Calw, Enzkreis, Karlsruhe sowie Rastatt und die drei Städte Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim.